Studienordnung der Filmakademie Kelle


(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Veranstaltungen wie Seminare, Workshops und ähnliche Dienstleistungen der Filmakademie Kelle mit deren Teilnehmern. Nebenabreden, Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Dozenten sind nicht zur Abänderung der Kurs- und Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen berechtigt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die von den Parteien mutmaßlich gewollte, gesetzlich zulässige Regelung.

1. Teilnahme

Der Zugang zu den Kursen der Filmakademie Kelle ist frei und nicht an Vorbedingungen gebunden, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Die Akademie behält sich vor, Teilnehmer/in von Seminaren auszuschließen, wenn sie gegen die Pflichten aus Ziff. 5 und 9 verstoßen oder die Gebühren nicht gezahlt haben.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch ordnungsgemäßes Ausfüllen und die Unterzeichnung des Anmeldeformulars. Die Anmeldung kann per Brief, Fax, persönlich oder online erfolgen. Die Daten des Teilnehmers werden EDV-gestützt verarbeitet und gespeichert.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Teilnehmern und der Akademie ist zu Stande gekommen, wenn die Akademie die Anmeldung schriftlich bestätigt hat. Sofern der Kurs bei Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht ist, teilt Filmakademie Kelle das dem Anmeldenden unverzüglich mit.

Anmeldeschluss ist 30 Tage vor Kursbeginn. Kurzfristigere Anmeldungen sind möglich, sofern in dem jeweiligen Kurs noch Plätze frei sind. Zur Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist klären Sie bitte zunächst telefonisch, ob eine Anmeldung noch möglich ist.

Sofern ein Student sich für einen Kurs anmeldet, der in der Kursbeschreibung Vorkenntnisse voraussetzt, erklärt er mit der Anmeldung, über diese Vorkenntnisse zu verfügen.

4. Kurstermine / Kursablauf

Die angegebenen Kurstermine sind verbindlich und werden nicht geändert. Die angegebenen Uhrzeiten sind ungefähre Angaben und können durch die Filmakademie Kelle oder durch den Kursleiter geringfügig geändert werden. Solche Änderungen werden den Studenten rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle Kurse finden, soweit in der Teilnahmebestätigung nicht anders angegeben, in den Räumen der Filmakademie Kelle (Paul-Lincke-Ufer 30, 10999 Berlin) statt.

Die Kursbeschreibungen sind nicht bindend. Die Filmakademie Kelle aktualisiert die Lehrpläne fortlaufend. Veränderungen des Kursinhaltes stellen keine Mängel dar. Sofern die Kursbeschreibung die Fertigstellung eines Werkes (Film, Drehbuch etc.) vorsieht, kann nicht garantiert werden, dass jeder einzelne Student in der Lage ist, sein Werk tatsächlich fertig zu stellen.

5. Kursgebühren

Mit der Teilnahmebestätigung erhält der Student eine Rechnung über die Kursgebühr. Nach Erhalt der Rechnung ist die Kursgebühr fällig, spätestens aber 10 Tage vor Kursbeginn.

Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen besteht die Möglichkeit, die Kursgebühr bar am ersten Kurstag zu zahlen.

6. Durchführung

Der Beginn des zweisemestrigen Seminars ist an die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden, bei dem Blockseminar müssen es mindestens 8 Teilnehmer sein. Bei zu geringer Anmeldezahl kann das Seminar verschoben oder abgesagt werden. Die Akademie behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten einen adäquaten Ersatzreferenten zu stellen, bzw. ggf. die Fortbildungsveranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer wird hiervon unverzüglich benachrichtigt.

7. Rücktritt

Sofern ein angemeldeter Student von der Kursteilnahme zurücktreten möchte, so erklärt er das schriftlich per Brief oder Fax. Stornierungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung möglich, danach ist die volle Kursgebühr fällig. Entscheidend ist das Datum, an dem die Rücktrittserklärung der Filmakademie Kelle zugeht. Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige rechtzeitige Absage nicht zum Seminar, werden die Gebühren in voller Höhe fällig. Teilnehmern wird das Recht eingeräumt, in einem solchen Fall ohne zusätzliche Kosten einen Vertreter zu stellen. Die Anmeldegebühr wird nicht erstattet.

7.1 Fernbleiben vom Unterricht

Studenten, die 10% der Gesamtunterrichtsstunden fernbleiben, können vom jeweiligen Kurs ausgeschlossen werden und haben keine weiteren  Ansprüche gegenüber der Filmakademie Kelle. In diesem Fall wird keine Studiengebühr erstattet.

8. Leistungen der Filmakademie Kelle

In den Kursgebühren ist die Nutzung der Ausrüstung der Filmakademie Kelle enthalten. Die während der Kurse verwendeten Aufnahmemedien verbleiben im Besitz der Filmakademie Kelle. Studenten in Kursen, in deren Verlauf Filmwerke / Filmszenen gedreht werden, erhalten eine Kopie derjenigen Filme / Szenen, an denen sie beteiligt waren, auf DVD. Die Kosten hierfür sind in der Kursgebühr enthalten.

9. Rechte an den entstehenden Filmwerken

Die Nutzungsrechte an den im Rahmen der Filmakademie Kelle-Kurse entstehenden Filmen verbleiben bei den Studenten, die als Regisseur und Drehbuchautor den jeweiligen Film gestaltet haben, das entwickelte Filmmaterial bleibt Eigentum der Filmakademie Kelle als Produzentin. Die Filmakademie Kelle lagert das Material und räumt den jeweiligen Studenten Ziehungsrechte ein. Die Filmakademie Kelle hat das Recht, alle im Rahmen ihrer Kurse entstandenen Filmwerke (oder Ausschnitte daraus) zum Zweck der Eigenwerbung und im Rahmen ihrer Partnerschaften zu verwerten. Die Rechte an den in den Seminaren entstehenden Stoffen und Büchern verbleiben ebenfalls bei den Studenten.

Die Studenten verpflichten sich, im Abspann aller im Rahmen der Filmakademie Kelle-Kurse entstehenden Filme bzw. auf dem Deckblatt der Drehbücher darauf hinzuweisen, dass der jeweilige Film / das jeweilige Drehbuch im Rahmen der Filmakademie Kelle entstanden ist. Allen Filmen / Filmszenen ist der Filmakademie Kelle-Trailer unmittelbar vor Filmbeginn zuzufügen.

Die Studenten verpflichten sich weiter, der Filmakademie Kelle die Verwertung (z.B. Senderechtevertrag mit Fernsehsender, Kinovertrieb, Festivalteilnahme) eines an der Filmakademie Kelle entstandenen Films / Drehbuches mitzuteilen.

Sofern bei der Herstellung von Übungsfilmen Material verwendet wird, das urheberrechtlich geschützt ist und für das die Filmakademie Kelle nur über Verwertungsrechte zum Zweck des Unterrichts verfügt (z.B. Drehbuchentwürfe, Filmarchivmaterial), so wird das den Studenten ausdrücklich vor Verwendung des Materials mitgeteilt. Mit der Verwendung solchen Materials erklären die Studenten, in diesem Fall den entstehenden Film nicht zu verwerten.

10. Haftung / Versicherungen

Mit seiner Anmeldung versichert der Student, dass er ordnungsgemäß kranken-, unfall- und haftpflichtversichert ist. Der Student haftet für alle Sach- und Personenschäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig oder durch Missachtung von Anweisungen verursacht, sowohl gegenüber Filmakademie Kelle als auch gegenüber anderen Studenten und gegenüber Dritten.

Sofern im Rahmen der Projektarbeit bei einzelnen Kursen private bzw. von den Studenten gemietete PKW eingesetzt werden, besteht hierfür kein gesonderter Versicherungsschutz durch die Filmakademie Kelle. Die Mitnahme anderer Studenten in privaten PKW ist nur zulässig, wenn eine Insassenunfallversicherung für den PKW besteht und der Fahrer mindestens 25 Jahre alt ist.

Sofern der Student im Rahmen der Kurse eigenes Equipment einsetzt, so tut er das auf eigenes Risiko. Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust des Equipments besteht nur, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung von Filmakademie Kelle bzw. ihrer Beauftragten verursacht wird. Wird der Schaden durch einen anderen Studenten verursacht, so sind Schadenersatzansprüche direkt an den Verursacher zu richten.

11. Allgemeine Verhaltensregeln

Für die Teilnahme an allen Filmakademie Kelle-Kursen gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

11.1
Der Umgang untereinander und gegenüber allen Dritten ist immer geprägt von Respekt und Höflichkeit.

11.2
Alle Anweisungen der Kursleiter / Dozenten, sofern sie sich auf organisatorische, juristische oder auf Sicherheitsfragen beziehen, sind unbedingt zu befolgen.

11.3
Während aller Außendreharbeiten sind Schäden an der Umwelt oder am Eigentum Dritter unter allen Umständen zu vermeiden.

Studenten, die durch die Missachtung dieser Regeln oder die Missachtung der Anweisungen des Kursleiters den Kursablauf stören oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Studenten darstellen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.